Start · Websites
04 · Gestaltung und Umsetzung
Websites,
die man selbst pflegen kann.
Die meisten Firmenseiten scheitern nicht am Aussehen, sondern daran, dass nach der Übergabe niemand mehr etwas ändert. Wir bauen so, dass Sie eine Öffnungszeit oder einen Preis selbst anpassen können — und zeigen es Ihnen, bevor wir gehen.
Gebaut wird nach einem Pflichtenheft, für mobile Geräte, mit Impressum und Datenschutzerklärung nach Schweizer Recht. Am Ende steht eine Abnahme, nicht ein Zuruf.
Haltung
Vier Punkte,
die den Unterschied machen
- AufbauErst der Inhalt, dann die Form
Wir klären zuerst, was auf der Seite stehen muss, und gestalten danach. Das Ergebnis hält im Pflichtenheft fest, was gebaut wird — und was nicht.
- TempoLädt auch im Zug
Kein aufgeblähtes Baukastensystem. Die Seite ist schlank und für mobile Geräte gebaut, weil die Mehrheit Ihrer Besucher auf dem Telefon kommt.
- RechtImpressum und Datenschutz
Nach Schweizer Recht aufgesetzt, samt Cookie-Frage — soweit überhaupt Cookies nötig sind. Die rechtliche Prüfung der veröffentlichten Inhalte bleibt Sache Ihrer Anwaltschaft.
- ÜbergabeSie bekommen die Zugänge
Alle Konten laufen auf Ihren Namen, dazu kommt die Dokumentation und eine Einführung in die selbständige Pflege. Wenn Sie wechseln wollen, können Sie es.
Leistungsumfang
Was enthalten ist —
und was nicht
Beide Spalten stammen aus dem Leistungsbeschrieb, der Anhang 1 zu jedem Vertrag ist. Seitenzahl, Sprachen und Hosting werden je Auftrag im Angebot festgehalten.
Enthalten
- Aufbau nach Pflichtenheft, für mobile Geräte gebaut
- Datenschutzerklärung und Impressum nach Schweizer Recht
- Einrichtung der Redaktionsumgebung
- Einführung für die selbständige Pflege
- Übergabe der Zugänge und der Dokumentation
Nicht enthalten
- Texte und Bilder, sofern nicht ausdrücklich beauftragt
- Lizenzen für Bilder, Schriften und Zusatzmodule
- Laufende Pflege ohne Wartungsvertrag
- Suchmaschinenwerbung und Kampagnen
- Rechtliche Prüfung der veröffentlichten Inhalte
Ablauf
Vom Pflichtenheft
zur Abnahme
Briefing und Pflichtenheft
Wir halten schriftlich fest, welche Seiten es gibt, was darauf steht, wer die Texte liefert und in welchen Sprachen. Das ist die Grundlage für den Festpreis.
Werkvertrag
Ein Preis, kein Rahmen mit Sternchen. Was nicht im Pflichtenheft steht, ist eine Änderung und wird als solche erfasst.
Aufbau und Zwischenstand
Sie sehen die Seite, bevor sie öffentlich ist, und sagen, was noch fehlt. Die bisherige Seite bleibt bestehen, bis die neue läuft.
Abnahme und Einführung
Abnahmeprotokoll, Übergabe der Zugänge und eine Einführung, damit Sie Inhalte selbst ändern können.
Wartung — auf Wunsch
Aktualisierungen, Sicherung und kleinere Änderungen über einen Wartungs- und Supportvertrag. Ohne diesen Vertrag liegt die laufende Pflege bei Ihnen.
Rückfragen
Zu Websites
häufig gefragt
Grundsätzlich Sie — Texte und Bilder sind nicht im Festpreis enthalten, weil niemand Ihren Betrieb besser kennt als Sie. Wenn Sie das nicht wollen, beauftragen Sie es ausdrücklich; dann schreiben wir und Sie geben frei.
Das ist der Punkt der ganzen Übung. Die Redaktionsumgebung wird eingerichtet, und zur Abnahme gehört eine Einführung, in der wir es Ihnen zeigen. Wenn Sie später doch lieber anrufen: dafür gibt es den Wartungsvertrag.
Nötig ist er nicht. Ohne ihn gibt es keine laufende Pflege von unserer Seite, und einzelne Einsätze verrechnen wir nach Aufwand in Schritten von 15 Minuten. Mit ihm bleiben Aktualisierungen und Sicherung bei uns.
Auf einem Server, nicht auf einem Baukasten. Ob das unser Serverplatz in der Schweiz ist oder Ihr bestehendes Hosting, halten wir im Angebot fest.
Ihnen. Alle Konten laufen auf Ihren Namen, und zur Abnahme gehört die Übergabe sämtlicher Zugänge samt Dokumentation. Wir halten grundsätzlich nichts als Pfand.
Website anfragen
Erzählen Sie uns, was auf der Seite stehen soll und was heute stört. Daraus wird das Pflichtenheft — und daraus der Festpreis.